Kostenvoranschlag Kostenlos?

Kann ein Handwerksmeister, ohne dass er es vorher ankündigt, sich einen Kostenvoranschlag bezahlen lassen? Und wenn ja, mit wie viel Geld?

Kurz gesagt: Ja, ein Handwerksmeister darf einen Kostenvoranschlag berechnen – aber nur unter bestimmten Bedingungen.


🔹 Grundregel nach deutschem Recht

Nach § 632 Abs. 3 BGB gilt:

👉 Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos,
es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Das bedeutet:

  • Ohne vorherige Absprache → ❌ darf er nichts berechnen
  • Mit klarer Vereinbarung (vorher!) → ✅ darf er Geld verlangen

🔹 Was heißt „vorher angekündigt“ konkret?

Damit du zahlen musst, muss der Handwerker dich vor der Erstellung klar darauf hingewiesen haben, z. B.:

  • „Der Kostenvoranschlag kostet 50 €“
  • oder: „Wir berechnen eine Pauschale für die Angebotserstellung“

👉 Idealerweise schriftlich oder zumindest eindeutig mündlich.

Wenn das nicht passiert ist, kannst du die Zahlung in der Regel verweigern.


🔹 Wie viel darf verlangt werden?

Es gibt keinen festen gesetzlichen Betrag, aber:

  • Üblich sind etwa 20 € bis 100 €
  • Bei aufwendigen Planungen (z. B. Heizung, Elektrik, Bau) auch deutlich mehr
  • Manchmal wird die Gebühr später mit dem Auftrag verrechnet

👉 Wichtig: Der Preis muss angemessen und vorher vereinbart sein.


🔹 Ausnahmefälle

Auch ohne klare Absprache kann es in seltenen Fällen kostenpflichtig sein, wenn:

  • sehr aufwendige Planungsleistungen erbracht wurden
  • oder der Kunde erkennen konnte, dass es nicht kostenlos sein kann

👉 Das ist aber eher die Ausnahme und oft Streitpunkt.


🔹 Fazit

  • Ohne Ankündigung → normalerweise nicht zahlungspflichtig
  • Mit vorheriger Vereinbarung → Zahlung erlaubt
  • 💶 Höhe: frei vereinbar, aber muss angemessen sein

13. April 2026

Kategorie/n: Blog

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